Neue Besuchsregeln ab 30.11.2020

Corona-Schnelltest stehen zur Verfügung.


Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen im Lahn-Dill-Kreis hat der Landrat die Gültigkeit der bestehende Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden SARS-CoV-2 verlängert. Darin ordnet er unter anderem die Einhaltung von Reglungen zum Betreten von Seniorenheimen an. Zudem wurde mit der neuen Coronavirus-Testverordnung die Möglichkeit geschaffen, Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) in Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, um so das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Informationen zur Durchführung der Corona-Schnelltest in unserer Einrichtung finden sie hier.
 

Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend angepasst, welches am 30.11.2020 in Kraft tritt. Ab diesem Tag gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth sowie auf dem gesamten Außengelände:

  • Der Besuch ist mindestens einen Tag, maximal eine Woche vorab, montags - freitags von 8.30 - 15.30 Uhr telefonisch unter 02771.8981-0 zu vereinbaren. 
  • Besuche dürfen maximal dreimal pro Woche stattfinden.
  • Einlasszeiten für Besucher mit vorheriger Corona-Schnelltestung: Montag - Freitag 10.00 Uhr - 11.00 Uhr sowie Montag - Sonntag 15.00 Uhr - 16.00 Uhr. Der Besuch findet im Bewohner-Appartement statt. Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde.
  • Besuchszeiten für Besucher ohne vorherige Corona-Schnelltestung: Montag - Donnerstag 8.20 - 16.20 Uhr, Freitag 8.20 - 15.20 Uhr. Der Besuch findet im Besucherraum statt. Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde.
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Es ist zu jeder Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der Mund und Nase bedeckt, auch im Außenbereich.
  • Das Bewohner-Appartement bzw. der Besuchsraum ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist derzeit nicht gestattet.
  • Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.
     

Ein Besuchsverbot besteht:

  • Wenn Sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID 19, insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks oder Geruchssinns aufweisen.
  • Solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS CoV 2 unterliegen. 
  • Wenn die bei Ihnen vor Besuchsbeginn durchgeführte Körpertemperaturmessung einen Wert von über 37,8 °C ergibt.
     

Wir bitten Sie zu beachten, dass die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens zur laufenden Neubewertung von Risiken und Maßnahmen führt, welche ggf. zu kurzfristigen Änderungen der Besuchsregelungen führen kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

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