Erneute Anpassung der Besuchsregeln

Lahn-Dill-Kreis erlässt Allgemeinverfügung.


Aufgrund hoher Infektionszahlen im Lahn-Dill-Kreis hat der Landrat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden SARS-CoV-2 erlassen. Darin ordnet er unter anderem die Einhaltung von Reglungen zum Betreten von Seniorenheimen und die Anpassung der Schutzkonzepte der Einrichtungen an.
 

Wir haben unser Schutzkonzept entsprechend angepasst, welches am 24.10.2020 in Kraft tritt.  Ab diesem Tag gelten folgende Besuchsregeln im Haus Elisabeth sowie auf dem gesamten Außengelände:

  • Besuche dürfen maximal dreimal pro Woche für maximal eine Stunde stattfinden.
  • Der Besuch ist mindestens einen Tag, maximal eine Woche vorab, montags - freitags von 8.30 - 15.30 Uhr telefonisch unter 02771.8981-0 zu vereinbaren.
  • Besuchszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.20 bis 16.20 Uhr, Freitag von 8.20 Uhr bis 15.10 Uhr.
  • Beim Eintreffen und Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Es ist zu jeder Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Mund und Nase bedeckt, auch im Besuchsraum und im Außenbereich.
  • Der Besuchsraum ist direkt aufzusuchen. Ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist derzeit nicht gestattet.
  • Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 m zu allen Personen einzuhalten.


Ein Besuchsverbot besteht:

  • Wenn Besucher oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome zu COVID 19, insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen.
  • Solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS CoV 2 unterliegen.
  • Wenn die vor Besuchsbeginn durchgeführte Körpertemperaturmessung des Besuchers einen Wert von über 37,8 °C ergibt.

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