Aufhebung des generellen Besuchsverbots in den besonderen Wohnformen

Ab dem 9. Mai sind wieder Besuche bei Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Einrichtung möglich. Die Regelungen ergeben sich aus der aktuellen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (vom 7.5.2020).

 

Auch wenn für den ein oder anderen das strenge Besuchsverbot eine lange Durststrecke dargestellt hat, müssen wir Ihre Besuchswünsche in den kommenden Tagen und Wochen gut koordinieren. Möchten Sie eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen, so müssen Sie dies telefonisch bei der entsprechenden Wohngruppe anmelden. Besuche ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung sind nicht erlaubt. Wir bitten hier um Ihre Rücksichtnahme.

 

Wir legen Ihnen ans Herz, neben möglichen Vorortbesuchen auch weiterhin zum Telefon zu greifen bzw. andere digitale Wege der Kommunikation wie z.B. Videotelefonie zu nutzen. Auch mit Inkrafttreten der neuen Besuchsregelungen sollten wir gemeinsam sehr darauf bedacht sein, weiterhin alles für den Schutz der Gesundheit der Bewohner und Bewohnerinnen zu leisten.

 

Daher gelten für den Besuch besondere Hygiene- und Schutzregelungen.  Bei Ihrem Besuch werden Sie von unserem Personal über alle Hygiene- und Schutzregelungen informiert. Die Kenntnisnahme und Einhaltung muss dokumentiert werden. Als Besucher dürfen Sie nicht COVID-19 infiziert bzw. müssen frei von Erkältungs- oder COVID-19-Symptomen sein und dürfen in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben. Diese Vorgaben müssen verpflichtend mit einem kurzen Gesundheitsscreening, bei dem diese Punkte erfragt werden, erfüllt werden.

 

Das Betreten einer Wohngruppe ohne Begleitung eines unserer Mitarbeitenden ist nicht gestattet.
Die Besuchsregelung ist ebenso wie andere Lockerungen der Corona-bedingten Maßnahmen der Landesregierung abhängig von einem regional niedrigen Infektionsgeschehen. Außerdem müssen wir uns einrichtungsbezogen Besuchsverbote vorbehalten für den Fall, dass in einer Einrichtung positive Fälle verzeichnet werden müssen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Mitwirkung!

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