26.3.2020: Zur Vorbeugung vor dem Corona-Virus sind Besuche

Behörden haben Regelungen verschärft

 

Besucherregelung ab 26. März 2020

Das Hessische Sozialministerium hat die bislang geltende Besuchsregelung noch einmal verschärft.
Die ab sofort geltende neue Besuchsregelung lautet:


Besuche von Eltern, Angehörigen und Gesetzlichen Betreuern sind bis auf Weiteres nicht erlaubt. Andere Externe dürfen schon seit längerem das Gelände nicht mehr betreten.


Dieses Verbot betrifft sowohl Kinder und Jugendliche, die in unseren Einrichtungen leben, als auch erwachsene Leistungsnehmer.


Zitat aus einem Mail des Sozialministeriums: „Das Besuchsverbot gilt für alle in der Einrichtung lebenden Personen.“ Ausnahmen bestehen nur in begründeten Härtefällen, die jeweils mit den Behörden zu regeln sind. Eltern, Angehörige und Gesetzliche Betreuer werden gebeten, sich in diesem Fall an die zuständigen Abteilungsleitungen zu wenden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

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